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Zahlst du zu viel für deinen Handyvertrag?

Viele unserer Nutzer haben Anspruch auf eine Rückerstattung, ohne davon zu wissen! 

ANGEBOT

Und so einfach funktioniert's!

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1.

Prüfen lassen

Mit unserem kostenlosen 1-Minuten-Online-Check prüfen wir, ob Du einen Anspruch auf eine  Kostenerstattung oder Entschädigung hast!

2.

Anspruch durchsetzen

Unsere erfahrenen Rechtsexperten machen Druck  und hohlen dein Geld zurück. Wenn nötig gehen wir dafür auch vor Gericht. Und das alles ohne Risiko für Sie!

3.

Geld erhalten

Bei Erfolg, leiten wir dein Geld (Abzüglich der Provision von 34%) umgehend an dich weiter.

HINTERGRUND

Du kannst nur gewinnen!

Kein Kostenrisiko

Nach einer erfolgreichen Rückererstattung erhältst Du eine
Einmalzahlung der bereits zu viel bezahlten Servicepauschale. Nur im
Erfolgsfall gibst Du davon einen vorher vereinbarten Teil ab.

 

Kein Kündigungsgrund

Keine Angst, die Kündigung des Vertrags ist in Österreich
gesetzlich geregelt. Wenn Du uns beauftragst, kann dir dein
Anbieter deswegen nicht kündigen.

 

Kein Aufwand

Du kannst dich entspannt zurücklehnen, während dein Verfahren von
unseren Anwälten geführt wird. Wir halten dich immer am Laufenden über den aktuellen Stand der Dinge!

HINTERGRUND

Urteil: Telekomanbieter muss Servicepauschale in den Gesamtpreis einrechnen

Aus einer rezenten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, ergibt sich eine Verpflichtung zur Einrechnung der Servicepauschale in den Gesamtpreis.

Oftmals wird zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr eine jährliche Servicepauschale von Telekomanbietern verrechnet. Da es sich hierbei um eine "Extrazahlung" handelt, muss das Unternehmen vorab die ausdrückliche Zustimmung des Endverbrauchers einholen.

 

In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht erfolgt und somit haben Endverbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung sämtlicher Zahlungen.

Oder einfach: Wenn du eine jährliche "Servicepauschale" oder "Bearbeitungsgebühr" bezahlt hast, kannst du rechtlich vermutlich dein Geld zurückverlangen!

REZENSIONEN

"Ich wusste nicht einmal, dass ich jahrelang zu viel gezahlt habe!"

Anonym

  • Was muss ich tun, um eine Rückzahlung zu erhalten?
    1) Prüfen Sie Ihren Anspruch Wenn Sie für einen Ihrer Verträge eine Servicepauschale bezahlt haben, dann müssen Sie hier lediglich 5 kurze Fragen beantworten. 2) Rechtliche Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche Wenn die Möglichkeit auf einen Anspruch besteht, leiten wir diesen an unsere Anwälte weiter. Diese Prüfen dann Ihren Vertrag und setzen sich wenn nötig auch Gericht für Sie ein. Sie haben dabei kein Risiko und bei einem erfolglosen Rechtstreit auch keine Kosten zu tragen. 3) Geld zurück erhalten Bei Erfolg, leiten wir Ihr Geld umgehend an Sie weiter (abzüglich einer Erfolgsprovision von 34% zzgl. USt.).
  • Wieso ist dieses Service für Sie gratis?
    Verbraucher wollen in der Regel keinen derartigen Aufwand (Verfahrenskosten) auf sich nehmen. Wir verfolgen diese Ansprüche für Verbraucher gratis, um möglichst viele Verbraucher zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu bewegen. Oder einfach: Für uns macht es kaum einen Unterschied ob wir nur einer Person oder vielen helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Im Gegenteil, oft kann eine hohe Anzahl an Betroffenen sogar ein gutes Druckmittel sein! Bei Erfolg erhalten wir dann einen Teil des geltend gemachten Betrages - so finanzieren wir uns.
  • Was ist eine Servicepauschale?
    Viele Unternehmer verrechnen Verbrauchern neben dem in der Werbung hervorgehobenen Betrag (z.B. "29,90 mtl") zusätzlich eine jährliche Servicepauschale. Wenn du also zusätzlich zum monatlichen Fixbetrag noch eine fixe "Servicepauschale" (z.B. € 19,90 pro Halbjahr) bezahlt hast, ist dies vermutlich rechtswidrig.
  • Unterschied zwischen Installationsgebühr, Servicepauschale und Aktivierungskosten?
    Eine "Installationsgebühr" ist eine einmalige Gebühr, die bei der Installation des Festnetzinternets oder des Kabelfernsehens für den Anschluss durch einen Techniker verrechnet wird. Die Servicepauschale hingegen ist ein Betrag, der einmal im Jahr verrechnet wird und eine Reihe von Services wie Netzausbau oder SIM-Kartenaustausch abdeckt. Aktivierungskosten sind einmalige Kosten für die Freischaltung.
  • Weshalb muss ich eine Servicepauschale bezahlen?
    Die Gründe für eine Servicepauschale variieren je nach Anbieter. Oftmals wird als Begründung der Verwaltungsaufwand oder der Ausbau des Netzwerks angegeben. aber auch Zusatzleistungen wie Änderungen des Kennworts, etc. können als Grund für eine zusätzliche jährliche Gebühr angegeben werden. Vielen Kunden erscheinen diese Gründe oft als bloße Rechtfertigung der Anbieter, um eine versteckte Preiserhöhung in Form der Servicepauschale zu legitimieren.
  • Wann wird die Servicepauschale verrechnet?
    Meist wird die Servicepauschale einmal jährlich verrechnet. Diese wird meist im Voraus bezahlt.
  • Gibt es bei jedem Anbieter eine Servicepauschale?
    Nein, es gibt auch viele Anbieter (z.B. Discount Antbieter) welche keine Servicepauschale verlangen.
  • Wie hoch ist die Servicepauschale bei meinem Anbieter?
    Die Höhe der Servicepauschale variiert je nach Anbieter. Du kannst diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachlesen. Eine Übersicht findest du auch in folgendem Beitrag: Servicepauschale
  • Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?
    Verbraucher, die ihren Vertrag nach Sommer 2014 abgeschlossen haben, können alle von ihnen seither bezahlten Servicepauschalen (die von ihrem Konto abgebucht worden sind) gemäß Art Art 22 VR-RL zurückfordern - auch wenn ihr Vertrag mittlerweile beendet ist. Überprüfe deinen Anspruch kostenlos unter: Anspruch Prüfen
  • Warum kann ich die Servicepauschale zurückfordern?
    Zusatzkosten in Form einer Servicepauschale sind rechtswidrig. Hat der Anbieter diese eingezogen, muss er diese Zusatzkosten (Servicepauschalen) zurückzahlen. Zu den Details: Im Dezember 2021 erging ein OGH Urteil (4 Ob 86/21g). Daraus ergibt sich, dass Servicepauschalen kein Entgelt für selbständige Zusatzleistungen sind: Der Verbraucher erhält dafür keinen zusätzlichen (über die im Angebot enthaltenen Leistungen hinausgehenden) Vorteil. Damit fällt die Servicepauschale nach überwiegender europäischer Lehre unter den Begriff „Extrazahlung“ in Art 22 VR-RL sowie unter "sonstige Kosten" iSd Art 6 VR-RL und der Anbieter muss die Servicepauschale an den Kunden zurückerstatten (einzige Ausnahme: Wenn der Anbieter beweist, dass er eine gesonderte Zustimmungserklärung separat für die Servicepauschale eingeholt hat; soweit überblickbar hat kein Telekom- und kein Fitness-Anbieter in Österreich jemals ausreichende Erklärungen eingeholt). Zusammengefasst sind die Vereinbarungen der Servicepauschale unwirksam.

 

Jetzt Anspruch prüfen

Wir setzen deine Ansprüche auf eine Rückerstattung der Servicepauschale durch! Überprüfe jetzt deinen Anspruch, es dauert nicht länger als 1 Minute.

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