top of page

Kündigungsrecht bei Erhöhung der Servicepauschale?

Meine-Rechte.at

Eine nachträgliche Anpassung oder Erhöhung der Servicepauschale ermöglicht dem Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht.


Dieser Anspruch auf Sonderkündigung liegt aber nur vor wenn der eigene Tarif davon betroffen ist.


Bei einer Kündigung unter dem Jahr kann zusätzlich die Servicepauschale anteilig zurückverlangt werden.


Achtung! Die Begriffe "SIM-Pauschale", "Basispaket" oder "Servicepauschale" werden synonym verwendet


Comments


bottom of page