Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) sorgt für Aufsehen: Nachdem er Zusatzgebühren von Fitnessstudios für unrechtmäßig erklärte, entfachte dies eine hitzige Diskussion über ähnliche Servicegebühren bei Mobilfunkverträgen. Diese Entwicklung führt nun zu immer mehr Kunden, die ihre jährlichen Zusatzkosten bei Handytarifen rückerstattet bekommen möchten.
Jedes Jahr bezahlen viele österreichische Kundinnen und Kunden eine Servicepauschale bei ihren Mobilfunkanbieter, die die Rechnungen um 20 bis 35 Euro erhöht. Der genaue Zweck dieser Gebühren bleibt für viele Verbraucherinnen und Verbraucher unklar. Wir erklären dir heute, wie auch du deinen Anspruch prüfen und geltend machen kannst.
Präzedenzfall: Das OGH-Urteil zu Fitnesscentern
Den Ausgangspunkt der Klage bildet ein kürzlich vom OGH gefälltes Urteil gegen eine Fitnesscenterkette, deren Zusatzgebühren für unrechtmäßig erklärt wurden. Die Kunden mussten dort nicht nur den Mitgliedsbeitrag, sondern auch Verwaltungs- und Servicegebühren, eine Chipgebühr und ab September eine Energiekostenpauschale zahlen. Die Arbeiterkammer, die gegen diese Gebühren klagte, erhielt vom OGH Recht. Betroffene Kundinnen und Kunden des Betreibers (Clever fit) können nun die zuvor entrichteten Gebühren rückfordern.
Mögliche Unrechtmäßigkeit von Handy-Zusatzgebühren
Das OGH-Urteil zu den Fitnesscentern könnte möglicherweise auch Konsequenzen für Handy-Servicegebühren haben. Laut OGH-Urteil sind Servicepauschalen ohne faire und adäquate Gegenleistung als unzulässig gelten und ein Rückforderungsanspruch besteht. Unsere Rechtsabteilung ist der Meinung, dass dies auch auf Telekommunikationsanbieter anwendbar sei.
Potenzielle Rückforderungen in Millionenhöhe
Die Frage, ob Handy-Servicepauschalen unrechtmäßig sind, bleibt gerichtlich zu klären. Unserer Einschätzung nach sind Rückforderungen für die letzten drei bis zehn Jahre möglich, was 6,5 Millionen SIM-Karten betrifft und zu Rückforderungen von mindestens 488 Millionen Euro führen könnte. Ob auch Sie betroffen sind können sie einfach kostenlos prüfen lassen. Anschließend können Sie entweder selber rechtlich ihr Ansprüche geltend machen. Wir von meine-Rechte.at können Sie dabei unterstützen und auch das Prozesskostenrisiko für Sie übernehmen. Dafür wird nur im Erfolgsfall eine Prämie von 30 Prozent der Rückerstattungen verrechnet. Sie haben also kein Risiko.
Gegenwehr der Mobilfunkanbieter
Die großen Anbieter A1, Drei und Magenta widersprechen der Übertragbarkeit des Fitnesscenter-Urteils auf die Mobilfunkbranche. Sie argumentieren, dass den Handy-Servicepauschalen tatsächliche Serviceleistungen gegenüberstehen. Die Telekomregulierungsbehörde RTR unterstützt diese Sichtweise und verweist auf Leistungen wie SIM-Karten-Tausch, Wiederherstellung des Anschlusses und Sperren von Mehrwertnummern.
Die Vielfalt der Servicepauschalen
Die Servicepauschale wird meist jährlich erhoben, vor allem bei Vertragstarifen, und liegt zwischen 20 und 35 Euro. Die Bezeichnung variiert, so nennt tarife.at Beispiele wie "SIM-Pauschale", "Basispaket" oder "Servicepauschale". Informationen zu diesen Gebühren finden sich in den AGB und Entgeltbestimmungen der Anbieter. A1 Telekom führte diese Pauschale 2011 ein, woraufhin andere Betreiber folgten.
Anspruch kostenlos online prüfen und Geld zurückfordern:
[Quelle: https://www.meinbezirk.at/c-wirtschaft/sammelklage-wegen-alljaehrlicher-servicepauschale_a5787088]
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