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Drei: Geld zurück - so geht's

Sie sind Kunde bei Drei und möchten ihr Geld für die Verrechnete Servicepauschale zurückerhalten? Hier erfahren Sie alles über den rechtlichen Hintergrund, sowie eine Erklärung wie sie die Kosten für die Servicepauschale zurückerhalten können.


Wir vertreten die Ansicht, dass Verbraucher das Recht haben, bei Ungerechtfertigtheit von Servicepauschalen, Entgelten oder zusätzlichen Gebühren in ihren Verträgen eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Rückerstattung zu verlangen.


Dies betrifft auch den Telekommunikations und Internetanbieter Drei.


Die Grundlage für diesen Anspruch liegt im Verbraucherschutzrecht, das Transparenz und Fairness in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunden fördert.



Geld zurück bei Servicepauschale - Drei

Rechtliche Grundlagen: Jährliche Pauschalen nicht immer gültig

Die rechtliche Grenze für die Erhebung von jährlichen Entgelten wird überschritten, wenn diese ohne spezifische Gegenleistung oder ohne transparente und verständliche Kommunikation im Vertrag erhoben werden.


Ein Gerichtsurteil hat klargestellt, dass Gebühren und Entgelte, die keine klar definierte zusätzliche Leistung bieten, unzulässig sind. Das bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, jede zusätzliche Gebühr klar im Vertrag zu definieren und zu rechtfertigen.


Diese Rechtsprechung zielt darauf ab, versteckte Kosten zu vermeiden und die Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken zu schützen.


Im Bereich der Telekommunikation, einschließlich Handy- und Internetverträgen, ist die Erhebung jährlicher Servicepauschalen gängige Praxis. Die Rechtmäßigkeit dieser Gebühren wird jedoch zunehmend infrage gestellt. Oft sind die für diese Pauschalen angeführten Leistungen bereits durch den Basisvertrag abgedeckt und somit keine zusätzliche Gebühr rechtfertigen.


Wir überprüfen Ihre Ansprüche kostenlos:





So geht's: Servicepauschale zurückfordern

Vereinfacht bestehen zwei Möglichkeiten, wenn eine Klage auf Rückerstattung gegen ihren Anbieter führen möchten.


  1. Vertragsbeginn herausfinden

  2. Rechnung (mit Servicepauschale herunterladen)

  3. Rechtliche Schritte einleiten

    1. Selbstständige Klage mit Rechtsanwalt

    2. Klage mit Prozessfinanzierer

  4. Abwarten auf Entscheidung

    1. Im Verlustfall Einspruch einlegen


Möglichkeit 1 - selbständige Geltendmachung

Sie können selbstständig oder mit einem Anwalt eine Klage gegen den Telekommunikationsanbieter führen.

Vorteil:

+ Vollständige Rückerstattung der Servicepauschale im Erfolgsfall


Nachteil:

- Anwaltskosten und Prozesskosten sind von Ihnen zu tragen, wenn Sie den Fall nicht gewinnen

- Zeitaufwand für selbstständige Organisation


Möglichkeit 2 - ohne Prozesskostenrisiko

Alternativ können Sie mit einem Prozessfinanzierer zusammenarbeiten. meine-Rechte.at unterstützt Sie gerne bei der vollständige Abwicklung.


Vorteil:

 + Expertise (z.B. vollständige Rückerstattung, inkl. Zinsen!, detaillierte Kenntnis über aktuelle Rechtslage, etc.)

 + Übernahme der Anwaltskosten und der Gerichtskosten, im Verlustfall

 + kein Zeitaufwand


Nachteil:

- Provision von 34% ihres Anspruchs (nur im Erfolgsfall)


Wir empfehlen, dass Sie Ihren Fall jetzt kostenlos und online von uns überprüfen lassen. Dafür fallen keine Kosten an und Sie können sich im Anschluss immer noch für eine selbstständige Klage entscheiden.






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